Abmahngründe

Abmahnung und Haftungsausschluss für Mängel bei eBay

Ein rechtswidriger Gewährleistungsausschluss in einem Angebot (AGB) bei eBay vorgesehene stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der auch von Wettbewerbern abgemahnt werden kann. Es liegt ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG vor. Der Bundesgerichtshof hat zudem auch bejaht, dass neben Verbänden auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können.

Dennoch muss einem Beklagten dann im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu weiterem Vortrag gegeben werden.

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