Urteile

EuGH beschränkt Provider-Pflichten bei filesharing (Filterung)

EuGH – Luxemburg 24.11.2011 | Das Unionsrecht steht einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen

Eine solche Anordnung beachtet weder das Verbot, solchen Anbietern eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, noch das Erfordernis, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einerseits dem Recht am geistigen Eigentum und andererseits der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung der Informationen zu gewährleisten

Diese Rechtssache beruht auf einem Rechtsstreit zwischen der Scarlet Extended SA, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten, und SABAM, einer belgischen Verwertungsgesellschaft, deren Aufgabe es ist, die Verwendung von Werken der Musik von Autoren, Komponisten und Herausgebern zu genehmigen.

SABAM stellte im Jahr 2004 fest, dass Internetnutzer, die die Dienste von Scarlet in Anspruch nähmen, über das Internet – ohne Genehmigung und ohne Gebühren zu entrichten – zu ihrem Repertoire gehörende Werke über „Peer-to-Peer“-Netze (ein offenes, unabhängiges, dezentralisiertes und mit hochentwickelten Such- und Downloadfunktionen ausgestattetes Hilfsmittel zum Austausch von Inhalten) herunterlüden. (…)

Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Köln: Kein gewerbliches Ausmaß bei filesharing von “Tödliches Kommando – The Hurt Locker” trotz Film-Oscars

Die Antragstellerin ist Inhaberin der Nutzungsrechte an dem Kino-Film “Tödliches Kommando – The Hurt Locker”. Mit dem Vortrag, dieser Kino-Film sei zu bestimmten Zeiten in peer-to-peer Netzwerken (“Tauschbörsen”) Dritten zugänglich gemacht worden, begehrt sie, der Beteiligten zu 2) gemäß § 101 Abs. 9 UrhG zu gestatten, ihr unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen bestimmte IP-Adressen zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesen waren. (…)

Nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Senats liegt ein gewerbliches Ausmaß einer Rechtsverletzung durch das hier in Rede stehende Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke in ein peer-to-peer Netzwerk nach Ablauf von sechs Monaten gerechnet ab dem Erscheinungsdatum des Werkes nur in Ausnahmefällen vor. Danach hat das Landgericht den Antrag zu Recht zurückgewiesen. Das gilt auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens der Antragstellerin. (…)

Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Abmahnkosten gegen “Fan-Seite” abgewiesen – Domain kinski-klaus.de

BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 – I ZR 277/03 – Abmahnkosten und Anspruch auf Unterlassungserklärung gegen “Fan-Seite” abgewiesen – Domain kinski-klaus.de | Die Auseinandersetzung mit dem Werk eines verstorbenen Künstlers und bekannten Persönlichkeit bleibt möglich. Eine Verletzung der Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts liegt nach der Entscheidung des BGH zur Domain “kinski-klaus.de”. Ein Schadensersatzanspruch für Erstattung der Abmahnkosten und Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen hat das oberste Zivilgericht abgelehnt. Die Entscheidung ist ein Klassiker im Bereich des Domain- und Abmahnrechts.

Anm. RA Exner: Bemerkenswert ist die folgende Wiedergabe der Entscheidungsgründe der Vorinstanzen sogar in der Pressemitteilung durch den BGH.

Amtsgericht und Landgericht haben die Klage abgewiesen. Die Abmahnungen seien rechtsmissbräuchlich gewesen, weil die Kläger die geltend gemachten Ansprüche auch in einer Weise hätten durchsetzen können, die die Beklagten weniger mit Kosten belastet hätte.

Diese Formel hat bisher kaum Eingang in die Überlegungen und Begründungen der meisten Amts- und Landgerichte gefunden. Die Untergerichte verschießen sich insoeit in der Praxis den Erwägungen und Begründungen des BGH.

Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Pressefreiheit umfasst auch Hyper-Links (AnyDVD)

Von der Pressefreiheit erfasst und daher nicht abmahnbar sind auch Hyper-Link. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einem jahrelangen Streit um Links des Heise-Verlags. Diesem wurde vorgeworfen, er habe mit dem Link auf den Anbieter einen Verstoß gegen § 95a Abs. 3 UrhG bzw. Beihilfe zu einem solchen Verstoß geleistet. Dies hielt der BGH für falsch.

Anm. RA Exner: Diese Urteil – getroffen erst im Jahr 2010! – verhindert die Abmahnung von zahlreichen Links auf Homepages und anderen Web-Seiten, die dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallen. Eine große Erleichterung für die Betreiber, Administratoren und Redakteuer solcher Internet-Seiten. Es gibt wahrlich noch genug Haftungs-Fallen und Abmahngründe.

Diesen Beitrag weiterlesen »

OLG Schleswig: Abmahnung fehlender Widerrufsbelehrung im Autohandel

Dem Oberlandesgericht in Schleswig (Beschluss vom 27.05.2008, Az. 6 W 9/08) lag der klassische Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei einem Online-Verkauf von Gebrachtwagen im Autohandel vor. Das Gericht hatte für den Bereich des KfZ-Handels über die Abmahnkosten und die Angemessenheit eines Streitwerts für eine Abmahnung und das einstweiliges Verfügungsverfahren zu entscheiden. Das OLG Schleswig bewertete dabei einen Streitwert von 10.000,- Euro in diesem gewerblichen Autohandel als zutreffend und angemessen. Eine gegen eine entsprechende Festsetzung durch das LG Flensburg gerichtete Beschwerde wurde abgewiesen.

Anm RA Exner, Kiel: Die Ausführung des OLG Schleswig zur Herabsetzung des Streitswert sind im Ergebnis überzeugend. Zwei Punkte der Begründung werden jedoch von anderen Gerichten in der Regel nicht geteilt:

  1. Die Vergütungsvereinbarung ist kein Grund zu einer Erhöhung des Streitwerts. Eine Vergütungsvereinbarung beruht auf dem Willen der Vertragsschließenden. Andere Gerichte wollen dagegen z. B. die Vergütung nach RVG daher entfallen lassen, wenn der Abmahnende und sein Abmahn-Anwalt eine Vergütungsvereinbarung geschlossen haben. Wenn nun der Abmahner unwirtschaftlich vorgeht und durch eine Vergütungsvereinbarung mehr Kosten akzeptiert, als dies nach RVG vorgesehen ist, so ist dies “sein Problem”. Schon die Grundsätze der Schadensminderungspflicht bzw. Mitverschuldens (§  254 BGB) verbieten, hier eine Erhöhung durch Vergütungsvereinbarung zuzulassen.
  2. Dass die Streitwerte im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsacheverfahren liegen müssten, ist hier vom OLG Schleswig mit guten Gründen vertreten worden. Andere Gerichte machen hierzu in der Regel keine Ausführungen und setzen die Streitwerte gleich.

Diesen Beitrag weiterlesen »

AG Aachen: Abmahner unterliegt bei Kostenstreit wegen Filesharing-Abmahnung – Abmahnkosten gekürzt!

AG Aachen, 115 C 77/10 -Redaktionelle Leitsätze:

  1. Beim Filesharing eines Albums mit 12 Titeln ist ein maximaler Streitwert von 3.000,- EUR angemessen.
  2. Der Abmahnanwalt kann daher nur Kosten i.H.v. 316,18 EUR fordern (und nicht 2.528,15 EUR wie geklagt bzw. 1.200,- EUR wie mit Abmahnung als „Vergleich“ angeboten).
  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen nach der rechtskräftig gewordnen Entscheidung die Klägerin zu 75 % und der Beklagte zu 25 %.

Anm. RA Exner: Immer wieder gehen hier in der Kanzlei Abmahnungen ein, in denen „vorteilhafte Vergleiche“ angeboten werden. Dabei soll der wegen filesharing abgemahnte zwischen 450,- und 1.200,- EUR zahlen und eine (oft zu weit reichende Unterlassungserklärung) abgeben. Das AG Aachen hat dieser Praxis der Abmahner nun eine sehr klare Abfuhr erteilt. Das Urteil ist zudem der nächst höheren Instanz zur Prüfung vorgelegt worden (Landgericht Aachen, 5 S 127/10) und inzwischen rechtskräftig.

Diesen Beitrag weiterlesen »